Der Friseur Ernst Eduard Dombrowsky, Bürger und Perückenmachermeister in Wolfenbüttel, war durch seine liebenswürdige und gewandte Art ein allgemein bekannter und geachteter Mann. Von kleiner Statur, mit schwarzem Haupt- und Barthaar, war er aus dem Leben und Treiben der alten Lessingstadt nicht mehr fortzudenken. Als Wander- und Handwerksbursche war vor Jahren von seiner Heimatstadt Dresden, wo er am 10. Mai 1812 geboren war, nach Wolfenbüttel gekommen, und hatte sich hier mit einer Bürgerstochter verehelicht.
In dem bösen Cholerajahr 1850 starb seine Frau Johanne Conradine Emilia geb. Eichhorn, plötzlich am 15. August und wurde bereits einen Tag später in der Stille beerdigt. Da die Verstorbene sich erst im 28. Lebensjahr befunden hatte, bedauerte man allgemein den so schweren Verlust des tüchtigen Meisters.
Verwundert war man jedoch allgemein, als dieser wenige Monate später sich am 15. Dezember 1850 wieder verheiratete. Seine nunmehrige Ehefrau war Wilhelmine Caroline Charlotte Angelstein, Tochter eines Registrators bei den Armen-Anstalten in Braunschweig.
Diese Verbindung wurde keine glückliche. Die junge Frau fühlte sich von ihrem Gatten nicht gerade verwöhnt sondern vernachlässigt. Als im April 1853 in Wolfenbüttel ein Schauspiel aufgeführt wurde geschah das Wunder, daß Dombrowsky seiner Frau ein Billet besorgte, es ihr freundlichst überreichte und sie zur großen Überraschung und Freude aufforderte, das harmlose Vergnügen zu besuchen.
Beim Nachhausekommen setzte er der erstaunten und zugleich beglückten jungen Frau ein reichliches Abendessen vor, welches aus Tee, Butterbrot und Wurst bestand. Als er ihr nun noch mitteilte, daß sie in Kürze den stattfindenden Schützenball gemeinsam besuchen wollten, war das Glück der Frau übervoll. Freudig fiel sie ihrem Mann um den Hals. Sollte sich seine abfällige und beleidigende Art geändert haben?
Doch es sollte alles ganz anders kommen. Als der Schützenball wenig später stattfand, war Frau Dombrowsky nicht in der Lage, hieran teilzunehmen. Ein eingetretenes heftiges Unwohlsein hinderte sie, an dem mit soviel Freude herbeigesehnten gesellschaftlichen Ereignis der bürgerlichen Welt Wolfenbüttels teilzunehmen.
Doch nicht so der zierliche und gravitätisch tänzelnde Barbier. Er besuchte den Ball ohne Frau und amüsierte sich köstlich. Am andern Tage aber, die Sache höchst eilig machend, ließ Dombrowsky einen Notar herbeiholen. Durch diesen wurde eine Schenkungsurkunde aufgenommen, mittels der seine Frau ihm ihr ganzes Vermögen übertrug, welches sonst ihrem noch lebenden Vater mit zugefallen wäre.
Bald darauf, am 16. April 1853, schloß die 38 jährige Frau für immer unter heftigen Schmerzen ihre Augen. Das ärztliche Urteil lautete auf Brechdurchfall.
Das Benehmen des Witwers ließ auf vielerlei Auffallendes und Verdachterregendes schließen. Die Nachbarn wurden aufmerksam. Es schlich ein Gerücht wie ein unheimliches Tier durch Häuser und Hirne der Straßen und der Menschen Wolfenbüttels. - Die Frau war doch so unglücklich; der plötzliche Todesfall; der noch in letzter Minute so eiligst herbeigerufene Notar.
Die Behörde schritt ein. Die Öffnung der bereits vergrabenen Leiche wurde verfügt und in ihr eine große Menge "Fliegenstein" (Cobaltum) gefunden.
Dombrowsky wurde sofort verhaftet. Man wollte wissen, daß ein früher bei ihm wohnhafter Schulpräparande, nachdem er abends Tee bei ihm getrunken, plötzlich verstorben sei. Auch glaubte man, daß die Leiche der ersten Frau zum Gegenstand einer weiteren Untersuchung gemacht würde.
Der so schwer beschuldigte Dombrowsky leugnete hart. Er wüßte von nichts und man solle es ihm beweisen, daß er seine Frau mit dem vorgefundenen Cobaltum vergiftet hätte.
Doch die Indizien sprachen grundsätzlich dagegen. Auf Grund dieses Beweismaterials wurde Dombrowsky am 4. August 1853 zum Tode durch das Beil verurteilt.
Hiergegen erhob der Verurteilte bereits wenig später Einspruch, welcher vor dem Cassationshof eingehend überprüft wurde. Die Beschwerde bestand darin, daß auf bloßen Indizienbeweis auf Todesstrafe erkannt wurde, die andere aber, daß ein Geschworener, der nur als Mitglied des Amtsrates hierzu geeignet war, zur Zeit der Untersuchung diese Eigenschaft durch Austritt aus dem Amtsrate verloren hätte.
Am 20. September war nun Termin vor dem Cassationshofe zwecks Verhandlung und Entscheidung darüber anberaumt. Nach eingehender Überprüfung des gesamten Falles ergab es sich, daß die Beschwerdepunkte als unbegründet verworfen wurden.
Nun reicht Dombrowsky, der noch immer fest seine Unschuld beteuert, ein Gnadengesuch um Milderung im Gnadenwege an den regierenden Herzog von Braunschweig ein. Dieses wird aber von Herzog Wilhelm abgelehnt.
Der bis dahin immer noch von dem Verurteilten zur Schau getragene Mut sinkt sichtlich. Ein weiteres Gesuch, die Exekution durch das Beil, in die durch Erschießen umzuwandeln, wird vom Herzog wiederum mit der Randbemerkung abgewiesen: "Der Kerl ist keinen Schuß Pulver wert."
Am 5.Oktober wird Dombrowsky vom Staatsanwalt Görtze, im Beisein des zweiten Verteidigers, des Obergerichtsadvokaten Köpp, die höchste Resolution wörtlich vorgelesen und ihm nun endgültig mitgeteilt, daß weitere Gesuche keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Das Rescript hat folgenden Wortlaut:
"Wilhelm Herzog etc. Wir haben mit Ihrem Berichte vom 25 v. M. das Begnadigungsgesuch des Friseurs Dombrowsky aus Wolfenbüttel erhalten. Dieses Gesuch wird teils auf Zweifel gegen die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der Todesstrafe überhaupt, teils auf den Umstand gestützt, daß der etc. Dombrowsky das Verbrechen, wegen dessen er verurteilt worden, nicht eingestanden hat.
Jene Zweifel müssen Wir für unbegründet erklären, da bei dem weniger schweren Verbrechen, welchen das Criminal-Gesetzbuch die Todesstrafe androht, dieselbe ebenso gerechtfertigt als notwendig ist, und Wir diese gesetzlichen Bestimmungen ohne die feste Ueberzeugung von deren Unerläßlichkeit nicht sanctionieren würden.
Die rechtliche Bedeutung des Umstandes, daß von dem etc. Dombrowsky dessen Verbrechen nicht eingestanden ist, hat in den Entscheidungsgründen des Erkenntnisses des Cassationshofes bereits eine entsprechende Würdigung gefunden, und würde in der Begnadigungsinstanz nur von Erheblichkeit sein, wenn über die Schuld des Dombrowsky Zweifel obwalten könnten: indeß ist aber den stattgefundenen Verhandlungen zufolge dieses nicht der Fall. - Da nun die Bestrafung eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, die eines Giftmordes vorliegt, welcher dadurch noch verabscheuungswürdiger wird, daß er an der eigenen Ehefrau des Verurteilten begangen ist, da dieser durch die verwerflichsten Motive zu der Tat bewogen und da er endlich bei deren Vollführung zugleich den verruchtesten Leichtsinn neben einer fortgesetzten kalten Bosheit gezeigt hat, so können Wir es mit den Uns obliegenden landesfürstlichen Pflichten nicht für vereinbart halten, in einem Falle solcher Art den Lauf der Gerechtigkeit zu hemmen.
Sie haben daher dem Friseur Dombrowsky abschlägig auf sein Begnadigungsgesuch zu bescheiden und etwaigen ferneren Begnadigungsgesuchen eine Aufschiebende Wirkung nicht zu geben.
Braunschweig, den 3. Octbr. 1853.
Auf Höchsten Specialbefehl
(gez.) von Schleinitz"
Eine Aufforderung des Geistlichen, sein Gewissen durch ein offenes Geständnis zu erleichtern, weist der nunmehr unbarmherzig der Justiz und damit dem Henker Ausgelieferte mit den Worten zurück: er "habe nichts zu gestehen, er habe ja nichts getan."
Am Sonntag, dem 9. Oktober 1853, wurde dem Todeskandidaten bekanntgemacht, dass die Hinrichtung endgültig auf Freitag, den 14. Oktober, in den Morgenstunden stattfinden sollte.
Seit längerem bekam Dombrowsky regelmäßig den Besuch des Geistlichen, ohne sich jedoch zu einem Geständnis bewegen zu lassen. Traten natürlich Zeiten der Niedergeschlagenheit und Zerknirschung ein, so war sein Benehmen im Gefängnis doch gefaßt.
Noch am letzten Tage vor der Execution war er sehr gesprächig und verkürzte sich die Zeit durch kleine Kartenspiele, Essen und Trinken.
Inzwischen war es im ganzen Herzogtum Braunschweig sowie den angrenzenden hannoverschen und preußischen Aemtern bekannt geworden, daß der Giftmörder, der die Gemüter seit Wochen und Monaten bewegt, der den Gesprächsstoff in allen Spinnstuben des Landes gegeben hatte, am 14. in Wolfenbüttel enthauptet werden sollte.
Von weit und breit kamen die Landleute, mit Pferd und Wagen; die Handwerksmeister mit ihren Gesellen- und Lehrburschen, und wer nur irgendwie abkommen konnte in die alte, ehemalige Residenzstadt am Strande der Oker, um hier wenn irgend möglich, Zeuge des grausamen Schauspiels zu sein.
Es waren inzwischen bereits Jahrzehnte vergangen seit der letzten Enthauptung des Doppelmörders Heinrich Valentin Lüders am 19. Februar 1836 auf dem Stadtmarkte in Wolfenbüttel. Lüders war aus Hessen gebürtig gewesen, und wie Dombrowsky, von Beruf Barbier.
War die Vollziehung 1836 öffentlich auf dem Markt gewesen, so war jedoch 1853 befohlen worden, dieselbe auf dem Hofe hinter der alten Straf- und Gefangenenanstalt in Wolfenbüttel zu vollstrecken.
In der Mitte des Hofes war ein 2 Meter hohes viereckiges Blutgerüst aufgebaut, um welchem Soldaten des in der Stadt kommandierten Detachement des Braunschweigischen Infanterieregimentes (spätere Rgt. 92) in ihrer schwarzen, verschnürten Montur, mit aufgepflanzten Bajonetten, ein dem Volke zugewandtes Karree bildeten.
Außer den gesetzlichen Zeugen, der bei der Hinrichtung erforderlichen Personen, dem Militär usw. hatte sich eine dicht gedrängte Menschenmenge eingefunden, die auf vom Staatsanwalte ausgegebenen Einlaßkarten sich Stunden vorher, oft von weit her kommend, herbegeben hatten.
Hören wir nun einen zeitgenössischen Augenzeugen, der uns einen genauen Bericht übermittelt hat.
"Wenige Minuten nach 8 Uhr trat der Verurteilte, von dem würdigen Prediger der Strafanstalt unterstützt, aus der Tür des Gefangenenhauses - eine kleine schmächtige Gestalt, mit kohlschwarzem, wohlgeordnetem Haupt- und Barthaar, angetan mit einem schwarzen Ueberrock, weißem Halstuch, das Haupt entblößt.
Unter lautloser Stille der Anwesenden nach allen Seiten durch Verbeugungen die Zuschauer grüßend, trat er mit sicherem Schritt den verhängnisvollen Weg zum Blutgerüste an, auf dessen unterster Stufe der Geistliche ihn niederknien ließ und, die Hand auf dessen Haupt gelegt, einige der Gelegenheit angemessene Worte sprach.
Hierauf ging Dombrowsky frei auf das Blutgerüst, wo ihm der zu diesem Zwecke aus Berlin berufene Scharfrichter Reindel und 5 oder 6 Gehülfen erwarteten. So wie er die Plattform betrat, rief er:
'Wo ist der Mann, ich will ihn sehen, wo ist er?'
Und als dieses abgewehrt wurde, sagte er zu einem Gehülfen: 'Sie sind es, nicht wahr?' Und auf dessen stumme Verneinung fragt er: 'Was muß ich tuen?' und infolge der Erwiderung warf er, nicht ohne einen gewissen theatralischen Pathos, seinen Rock und sein Halstuch ab und streifte sodann, ohne daß ihn jemand berührte, sein Hemd zurück, so daß der Oberkörper entblößt war.
Hierauf kniete er vor dem Blocke nieder und brachte sich größtenteils selbst in die richtige Stellung, in welcher er von den Gehülfen des Scharfrichters mit unglaublicher Schnelligkeit befestigt wurde; zuletzt wurde der Kopf mittels eines breiten Riemens an den Block festgemacht, und noch in diesem Augenblicke sprach Dombrowsky, daß der Riemen nicht gut angelegt sei.
Unterdessen hatte der Scharfrichter, der durchaus wie ein feiner gebildeter Mann aussah, seinen Paletot und darauf seinen Ueberrock abgeworfen, die Manschetten zurückgestreift, das wie das Breitbeil der Zimmerleute gestaltete 9 Pfund schwere Richtbeil aus dem Futteral genommen, erhob dasselbe etwa bis zu seiner Gesichtshöhe, tat mit mäßigem Kraftaufwand einen Hieb, das Haupt war vom Rumpfe getrennt und es erscholl ein allgemeiner Beifallsruf.
Es ist kaum möglich,"
so berichtet unser Gewährsmann von dem blutigen Schauspiel weiter -
"sich eine Vorstellung von der Sicherheit und Schnelligkeit zu machen, womit dies alles geschah. Von dem Augenblick an, da Dombrowsky die ersten Stufen des Blutgerüstes bestieg bis zur Trennung des Hauptes vom Rumpfe, dürfen wohl kaum mehr als anderthalb Minuten verflossen sein.
Ist es nicht zu verkennen, daß Dombrowsky eine große Energie bewiesen hat, so ist es doch nicht die Energie einer edlen Idee, auch nicht der Beweis eines resignierten männlichen Charakters, sondern offenbar eine exaltierte Eitelkeit aller Würde bar und entschieden auf Eindruck berechnet, wie namentlich seine pathetische Stellung, als er entkleidet war, und sein gewissermaßen die Bewunderung herausfordernder Blick auf die Zuschauer deutlich erkennen ließ."
Der gerichtete Körper des Dombrowsky wurde an die Anatomie zu Braunschweig abgeliefert. War der Akt der Hinrichtung der Abschluß dieser traurigen Tragödie, so war er jedoch nicht der Abschluß für die Meinungsbildung des Volkes. Was wußte man nicht alles zu erzählen?
"Auf Wiedersehn Herr Staatsanwalt!" hätte Dombrowsky auf dem Schafott dem hohen Justizbeamten zugerufen, darauf habe dieser geistesgegenwärtig geantwortet "leben Sie wohl Dombrowsky", und der Scharfrichter schlug ihm darob den Kopf ab.
Es seien, so wußte man zu berichten, von weit und breit nach der Execution an der sogenannten Fallsucht (Epilepsie) leidende Menschen zu dem alten Scharfrichter Uter in Königslutter am Elm gekommen, denn nach der Meinung des Volkes war das Blut Hingerichteter ein sicheres und probates Mittel hiergegen, um von diesem "Plünnen", d. s. Lumpen, die in das Blut des Gerichteten getaucht waren, zu erhandeln.
Man wollte nämlich unbedingt gesehen haben, daß Uter die Execution vollzogen hätte. Ja selbst bis in die 30er Jahre dieses Jahrhunderts wurde mir dieses noch von alten Leuten erzählt, deren Vater mit dem Scharfrichter von Königslutter nach Wolfenbüttel gefahren sei.
Der alte Heinrich Sandvoß aus Destedt, der als Soldat das Karree mitgebildet hatte, erzählte noch oft Jahrzehnte später, daß er genau gehört habe, wie der Delinquent noch am Blocke seine Unschuld hoch und heilig beteuert habe.
Ja bald hieß es allgemein, daß die Kinder aus der ersten Ehe den Namen des Vaters aus Scham niedergelegt hätten. Herzog Wilhelm hätte ihnen erlaubt, den Familiennamen der Mutter, Eichhorn, zu führen.
Noch jetzt erzählt man sich in den Dörfern des braunschweiger Landes von dem Barbier aus Wolfenbüttel, der einem Justizirrtum zum Opfer gefallen sei.
Die eigene Mutter, die bei ihm gewohnt haben solle, hätte, als sie auf dem Totenbette lag, nicht von dieser Welt kommen können. Nach langem, schweren inneren Ringen, endlich hätte sie gestanden, daß sie die Schwiegertochter nicht "gemocht", und sie daher vergiftet habe. Die Flasche hätte sie dann dem Sohne in die Beinkleider gesteckt, um somit die Spur von sich auf ihn abzulenken.
Die Bänkelsänger aber hatten, wie schon anfangs gesagt, neuen Stoff, der, wenn auch noch so grausam, die Kassen und Taschen der fahrenden Leute Jahrzehnte hindurch reichlich füllte.
Die Hinrichtung des Dombrowsky war, wenn auch im einem umschlossenen Hofraum vollzogen, die letzte öffentliche im Lande Braunschweig.
Heinz-Bruno Krieger 1952